Kassenanmeldepflicht 2025: Schritte zur ordnungsgemäßen Meldung beim Finanzamt

Kassenanmeldepflicht
| 19. November 2024

Ab dem 01.01.2025 müssen alle in deutschen Betrieben genutzten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reform zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfassung von Kassenvorgängen. Bereits vorhandene Kassensysteme müssen bis spätestens 31.07.2025 nachgemeldet werden, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die ursprüngliche Einführung dieser Regelung war für Januar 2020 vorgesehen, wurde jedoch aufgrund fehlender Infrastruktur auf Bundesebene verschoben.

Für alle neuen Kassensysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, ist eine Meldung innerhalb eines Monats erforderlich. Diese Mitteilung muss elektronisch erfolgen – entweder über das Programm „Mein ELSTER“ oder eine alternative Finanzbuchhaltungssoftware mit ERiC-Schnittstelle.

Im folgenden Artikel beleuchten wir die Gesetzesänderungen ab 2025 und daraus resultierende Anforderungen für Ihr Unternehmen.

Hintergrund zu der Gesetzesänderung:

Mit dem Kassengesetz, das am 22. Dezember 2016 verabschiedet wurde, wurden Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) vor Manipulationen zu schützen. Zudem wurde die Belegausgabepflicht eingeführt, um mögliche Unregelmäßigkeiten durch einen Abgleich mit den Kassendaten zu erkennen. Obwohl Unternehmen verpflichtet waren, ihre Systeme innerhalb eines Monats nach Anschaffung elektronisch beim Finanzamt zu melden, wurde diese Verpflichtung aufgrund fehlender Meldeverfahren vorübergehend ausgesetzt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Meldemöglichkeit über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen.

Quelle: Industrie- und Handelskammer (IHK). (n.d.). Elektronische Meldung von Kassensystemen ab 01.01.2025 möglich. Abgerufen am 28.10.2024, von https://www.ihk.de/meo/recht-und-steuern/steuerrecht/abgabenordnung/kassenmanipulation/elektronische-meldung-von-kassen-systemen-ab-01-01-2025-moeglich-6193430

Was ändert sich ab 01.01.2025?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Kassenstationen, an denen Kassenvorgänge stattfinden, als eigenständige Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet werden. Jedes Kassensystem ist mit der entsprechenden Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu verknüpfen. Bei der Meldung sind alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme in einer einheitlichen Mitteilung zu übermitteln.

Es ist entscheidend, dass jeder Kassen-PC eindeutig einer Betriebsstätte, wie einer Filiale, zugeordnet wird. Ein Einsatz an anderen Standorten ist nur möglich, wenn die Kasse beim Finanzamt abgemeldet und am neuen Standort neu registriert wird. In jeder Betriebsstätte, in der Kassiervorgänge erfolgen, muss mindestens eine TSE betrieben werden, damit alle Kassen an diese angebunden sind. Bei der Verwendung einer neuen TSE, beispielsweise aufgrund eines abgelaufenen Zertifikats, ist ebenfalls eine erneute Meldung an das Finanzamt erforderlich.

Folgende Daten werden zur Meldung beim Finanzamt unter anderem benötigt:

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer des SteuerpflichtigenSeriennummer der TSE
  • Zertifizierungs-ID der TSE (z. B. BSI-K-TR-nnnn-yyyy)
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (z. B. „PC-Kasse“)
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte / Einsatzort)
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (Seriennummer der euro-Sales Kasse)
  • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (in der Regel das Ablaufdatum des TSE-Zertifikats)

Fazit zur Kassenanmeldepflicht 2025

Die Kassenanmeldepflicht, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bringt wichtige Veränderungen für Unternehmen. Sie sind verpflichtet, ihre Kassensysteme ordnungsgemäß zu melden und sicherzustellen, dass diese über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Transparenz zu schaffen und Manipulationen vorzubeugen. Um Bußgelder zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen erfolgreich zu erfüllen, ist eine frühzeitige Planung und sorgfältige Umsetzung entscheidend.

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Vincenzo Casciato

Giovanna Casciato

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